
Unser Service
Inspektionen und Prüfungen nach
DIN Normen und DGUV-Regeln sowie zertifizierte
Schulungen gewährleisten ein sicheres Arbeitsumfeld.
Regalprüfung, Regalinspektion nach DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061, sowie DGUV Information 208-043.
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Prüfung nach BetrSichV, DGUV 208-016
(früher BGI 694 / BGV D36 BGV D36 und ZH1/157).
02
Steigleitern und Steigeisengänge sind regelmäßig gemäß DGUV-Information 208-032 und DGUV-Regel 103-007 zu überprüfen.
03
Durchführung einer regelmäßigen Überprüfung nach DGUV 201-011 durch eine befähigte Person oder einen Sachkundigen vor.
04

Flurförderzeuge (sowohl handbetrieben als auch kraftbetrieben und Gabelstapler) müssen durch regelmäßige Prüfungen auf Schäden überwacht werden.
05
Gewerblich genutzte Fahrzeuge sind Arbeitsmittel, für die Sie als Arbeitgeber die Verkehrs- und Arbeitssicherheit nachweisen müssen. Die Prüfpflichten und den Prüfumfang regelt die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V70.
06

Der in der Euronorm festgelegte Standard zur Prüfung ortsfester Lagerbühnen in Unternehmen.
07

Prüfung der Stapelgestelle oder Lagergestelle nach
DGUV Information 208-061, sowie DGUV Information 208-043 (früher BGR 234).
09
Die Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und in vielen Ländern, einschließlich Deutschland, ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsschutzes.
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Der Begriff "Regalchecker" wird häufig als allgemeine Bezeichnung für jemanden verwendet, der die Regale in kurzen Zeitintervalen (in der Regel einmal pro Woche) einer Sichtkontrolle unterzieht.
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Gemäß den Anforderungen aus DIN EN 15635 Seite 35 – 48, sowie der BGHW und BG-Verkehr „Sicherheit von Regalen“ Seite 10 und 18.
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